Antwort Wann greift der Gleichbehandlungsgrundsatz? Weitere Antworten – Wann gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz

Wann greift der Gleichbehandlungsgrundsatz?
Das Gebot der Gleichbehandlung greift jedoch dann ein, wenn der Arbeitgeber Leistungen auf Grund einer generellen Regelung gewährt, insbesondere wenn er für freiwillige Leistungen bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt. Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen.Keine Anwendung findet der Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die Besserstellung einzelner Arbeitnehmer unabhängig von abstrakten Differenzierungsmerkmalen erfolgt.Anwendungsbereich. In § 2 AGG werden eine ganze Reihe von Situationen benannt, in dem es angewendet wird, sobald eine Diskriminierung aus den oben aufgezählten Gründen vorliegt. Benachteiligungen z.B. bei den Einstellungs- und Arbeitsbedingungen und dem Arbeitsentgelt sind nicht erlaubt.

Wann kann eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein : Zulässige Ungleichbehandlung wegen des Alters (§ 10 AGG)

Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist gemäß § 10 Abs. 1 AGG zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich sind.

Für welche Bereiche gilt das Gleichbehandlungsgesetz

Das Gleichbehandlungsgesetz schützt Menschen in der Arbeitswelt seither vor Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung.

Was sagt der Gleichbehandlungsgrundsatz aus : Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Ein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten liegt bei der Gewährung von zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehen nicht schon dann vor, wenn die Darlehensgewährung lediglich eine Bindung des vollbeschäftigten Arbeitnehmers an den Betrieb bezwecken soll.

Das Gesetz enthält Rechte und Pflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gleichermaßen wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der gesamte Bewerbungsprozess, beginnend mit der Stellenausschreibung, muss diskriminierungsfrei gestaltet sein.

In welchen Fällen ist eine unterschiedliche Behandlung nach dem AGG erlaubt

(1) Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuüben den Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.Der Arbeitgeber muss alle Arbeitnehmer, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden, gleich behandeln. Er darf Mitarbeiter nicht von Begünstigungen ausschließen oder nur einzelnen Belastungen auferlegen, wenn er dies nicht mit einem sachlichen Grund rechtfertigen kann.Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung im Zusammenhang mit einem der AGG-Merkmale in zwei Bereichen: im Arbeitsleben und bei sogenannten Alltagsgeschäften, also beim Einkaufen und bei Dienstleistungen. Im Arbeitsleben ist Diskriminierung in allen Bereichen verboten, also: bei der Bewerbung.

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass der Arbeitgeber bei begünstigenden Maßnahmen gegenüber seinen Arbeitnehmern keinen einzelnen Arbeitnehmer aus willkürlichen Gründen schlechter als andere, mit ihm vergleichbare Arbeitnehmer behandeln darf.

Was fällt unter das Gleichbehandlungsgesetz : §1 Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Welche Gruppe ist vom Geltungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG ausgeschlossen : Das AGG sieht Ausnahmetatbestände für die allgemeine Gleichbehandlung vor. Solche Ausnahmen können sich aus den beruflichen Anforderungen, der Religion(§ 8 AGG), der Religion oder der Weltanschauung (§ 9 AGG) oder dem Alter (§ 10 AGG) ergeben.

Was besagt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass der Arbeitgeber bei begünstigenden Maßnahmen gegenüber seinen Arbeitnehmern keinen einzelnen Arbeitnehmer aus willkürlichen Gründen schlechter als andere, mit ihm vergleichbare Arbeitnehmer behandeln darf.

Der Schutz des AGG erstreckt sich auf das Arbeitsleben und auf Alltagsgeschäfte. Zu Alltagsgeschäften zählen Geschäfte des täglichen Lebens wie Einkäufe, Restaurant-, Diskotheken- und Friseurbesuche, Bahn- und Busfahrten. Auch im Bereich des Wohnungsmarktes findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Anwendung.