Antwort Was fällt alles unter Diskriminierung? Weitere Antworten – Was gibt es für Diskriminierung
Dem tragen die Diskriminierungsformen Rechnung, die in § 3 AGG beschrieben werden.
- Unmittelbare Diskriminierung.
- Mittelbare Diskriminierung.
- Belästigung.
- Sexuelle Belästigung.
- Anweisung zur Benachteiligung.
- Mehrfach- oder mehrdimensionale Diskriminierung.
- Intersektionale Diskriminierung.
Diskriminierung ist jede Form der ungerechtfertigten Benachteiligung oder Ungleichbehandlung von einzelnen Personen oder Gruppen aufgrund verschiedener wahrnehmbarer beziehungsweise nicht unmittelbar wahrnehmbarer Merkmale. Wahrnehmbar sind zum Beispiel Alter, ethnische Zugehörigkeit oder Behinderung.Es gibt sechs solcher Diskriminierungsmerkmale.
- Ethnische Herkunft oder rassistische Gründe.
- Geschlecht.
- Religion oder Weltanschauung.
- Behinderung.
- Alter.
- Sexuelle Identität.
Für was kann man diskriminiert werden : Das Gesetz schützt Menschen, die aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften benachteiligt werden.
Wann wird jemand diskriminiert
Eine unmittelbare Diskriminierung liegt nach § 3 Abs. 1 AGG vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung (im Sinne des § 1 AGG) erfährt, erfahren hat oder erfahren würde als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation.
Wann liegt keine Diskriminierung vor : Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung im Zusammenhang mit einem der AGG-Merkmale in zwei Bereichen: im Arbeitsleben und bei sogenannten Alltagsgeschäften, also beim Einkaufen und bei Dienstleistungen. Im Arbeitsleben ist Diskriminierung in allen Bereichen verboten, also: bei der Bewerbung.
Im allgemeinen ist danach eine altersbedingte Benachteiligung erlaubt, wenn sie „objektiv und angemessen durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist“ (§ 10 Satz 1 AGG). Außerdem müssen die Mittel zur Erreichung dieses Ziels „angemessen und erforderlich“ sein (§ 10 Satz 2 AGG).
Das Ziel der Rechtsvorschriften zur Nichtdiskriminierung ist es, einen gleichen und fairen Zugang zu gesellschaftlichen Möglichkeiten für alle zu schaffen. Dies bedeutet, dass Personen oder Personengruppen, die sich in ähnlichen Umständen befinden, nicht aufgrund bestimmter Merkmale benachteiligt werden dürfen.
Was ist eine indirekte Diskriminierung
Mittelbare (indirekte) Diskriminierung liegt vor, wenn eine neutrale Regelung aus Gründen der zuvor genannten Merkmale missbraucht wird, um jemanden in besonderer Weise zu benachteiligen.Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund von „Rasse", ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung. Diskriminierungen können bewusst oder unbewusst erfolgen.Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn jemand ohne sachlichen Grund wegen eines geschützten Merkmals in einer vergleichbaren Situation ungünstiger behandelt wird als jemand, der nicht über dieses Merkmal verfügt. Beispiel: Eine Frau ist die einzige weibliche Beschäftigte im Mangementteam eines Unternehmens.
Indirekte Benachteiligung kann beispielsweise eine tarifliche Regelung, also eine scheinbar neutrale Vorschrift sein, nach der Teilzeitkräfte bestimmte Vergünstigungen nicht nutzen können und die Teilzeitbeschäftigten aber zugleich mehrheitlich Frauen sind. Dies ist eine indirekte geschlechtsbezogene Benachteiligung.