Antwort Was prüft das Nachlassgericht bei Erbschein? Weitere Antworten – Was wird bei einem Erbschein geprüft
ob und welche Verfügungen des Erblassers von Todes wegen vorhanden sind; ob ein Rechtsstreit über sein Erbrecht anhängig ist; dass der Antragsteller die Erbschaft angenommen hat; die Größe seines Erbteils.Das Nachlassgericht ist für die Ermittlung der Erben und die Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen zuständig, nicht jedoch für die Ermittlung, was zum Nachlass gehört, und nicht für die Verteilung des Nachlasses unter den Erben oder die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen.Erbe unbekannt – Auskunftspflicht Nachlassgericht
Das kann grundsätzlich jeder sein. Es gibt eine Nachlassverwalter-Auskunftspflicht. Nachlasspfleger haben somit die Pflicht, über den Bestand des Nachlasses mit einem Verzeichnis Auskunft zu geben.
Wer entscheidet über den Erbschein : Den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins kann der Erbe/ die Erbin oder mehrere Erben gemeinsam bei dem zuständigen Nachlassgericht zu Protokoll der Geschäftsstelle stellen. Zuständig ist grundsätzlich das Nachlassgericht, bei dem der Erblasser oder die Erblasserin seinen/ ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Was passiert nach Antrag auf Erbschein
Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben, prüft das Nachlassgericht Ihren Erbanspruch. In der Regel dauert dies nur wenige Wochen. Im Anschluss an die Prüfung erhalten Sie den Erbschein dann per Post.
Welche Unterlagen werden für den Antrag auf Erbschein benötigt : So beantragen Sie einen Erbschein
- Sterbeurkunde des Erblassers oder der Erblasserin mit Angabe des Zeitpunkts des Todes und letztem gewöhnlichen Aufenthalt sowie Sterbeort.
- Testament in beglaubigter Kopie.
Es werden nicht nur die im Testament benannten Erben vom Nachlassgericht benachrichtigt, sondern auch die Personen, die aufgrund des Testaments als gesetzliche Erben enterbt wurden. Diese haben dann die Möglichkeit, zu prüfen, ob sie das Testament anfechten möchten oder ihren Pflichtteil geltend machen wollen.
Nach § 342 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) ist das Nachlassgericht abschließend für folgende Aufgaben im Zusammenhang mit einem Erbfall zuständig: Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen. Sicherung des Nachlasses bei Bedarf.
Wer bekommt Akteneinsicht beim Nachlassgericht
Danach kann derjenige, der ein rechtliches Interesse geltend macht, eine eröffnete Verfügung von Todes wegen einsehen oder auch eine Ausfertigung des Erbscheins verlangen. Zu den „Beteiligten“ gehören vor allem die Erben. Sie sind regelmäßig auch ohne besondere Glaubhaftmachung berechtigt, die Nachlassakte einzusehen.Nach Nr. 1401 JVKostG wird für Bescheinigungen und schriftliche Auskünfte aus Akten und Büchern eine Gebühr von 15 EUR erhoben.Unzureichende Beweismittel, die keine verlässliche Schlussfolgerung über die Verwandtschaftsverhältnisse ermöglichen, sind unzulässig. Das Nachlassgericht muss keinen eigenen Bemühungen nachgehen und darf auch erst einen Erbschein erteilen, sobald alle erforderlichen Tatsachen festgestellt sind.
In der Regel beträgt sie nur wenige Wochen. Der Erbschein wird Ihnen nach der Beantragung per Post zugesendet. In einigen Fällen kann es aber auch durchaus länger dauern, bis Sie den Erbschein erhalten. Die Dauer ist vor allem vom Zeitpunkt abhängig, zu dem Sie den Erbschein beantragen.
Wie lange dauert es von Erbschein bis zur Auszahlung : Wie lange die Erbauszahlung bei der Bank dauert, ist von Erbfall zu Erbfall unterschiedlich. Sie müssen aber davon ausgehen, dass es einige Wochen dauern wird, bis Sie Ihr Erbe erhalten. Hat der Erblasser ein Testament verfasst, dauert es üblicherweise vier bis sechs Wochen bis zur Testamentseröffnung.
Wie lange dauert ein Erbschein beim Amtsgericht : Ein Erbscheinsantrag wird beim zuständigen Nachlassgericht gestellt. Die Kosten für den Erbschein richten sich nach der Nachlasshöhe. Die Dauer des Erbscheinsantrags beläuft sich meist auf wenige Wochen.
Wie lange dauert es bis der Erbschein ausgestellt wird
Sollten für Sie weder aus dem Testament noch aus bestehenden Erbverträgen Ansprüche hervorgehen, müssen Sie in der Regel einen Erbschein beantragen, um Ihr Erbrecht nachzuweisen. Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben, prüft das Nachlassgericht Ihren Erbanspruch. In der Regel dauert dies nur wenige Wochen.
Nur wenn ein Testament oder Erbvertrag dem Nachlassgericht vorliegt, werden die darin begünstigten Personen und die gesetzlichen Erben automatisch vom Nachlassgericht benachrichtigt. Liegt dem Nachlassgericht kein Testament oder kein Erbvertrag vor, erhalten Sie keine Post.Das Nachlassgericht wird von Amts wegen tätig, wenn ein Grundstück zum Nachlass gehört oder nach den Umständen des Falles anzunehmen ist, dass ein die Beerdigungskosten übersteigender Nachlass vorhanden ist.
Was muss man beim Nachlassgericht vorlegen : In der Regel benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass.
- Ihr Familienstammbuch.
- Die Sterbeurkunde des Erblassers.
- Das Testament bzw. den Erbvertrag im Original.
- Die Geburts- und ggf. Sterbeurkunden aller Erben.
- Die Namen und Anschriften aller Erben.