Antwort Was regelt der 840 ZPO? Weitere Antworten – Was ist 840 ZPO
§ 840 Erklärungspflicht des Drittschuldners
(1) Auf Verlangen des Gläubigers hat der Drittschuldner binnen zwei Wochen, von der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an gerechnet, dem Gläubiger zu erklären: 1. ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkenne und Zahlung zu leisten bereit sei; 2.Der Drittschuldner hat zu erklären,
- ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkennt und bereit ist Zahlung zu leisten;
- ob und welche Ansprüche andere Rechtssubjekte an die Forderung geltend machen;
- ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet ist;
Sind im Pfändungsbeschluss der zu zahlende Betrag und der Name des Gläubigers unrichtig oder falsch angegeben, kann der Drittschuldner die für die Forderung nötige Auskunft und Zahlung verweigern. Dies gilt auch, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung bestehen.
Wann muss ich als Drittschuldner zahlen : Wann muss ein Drittschuldner zahlen Der Drittschuldner ist zahlungspflichtig, sobald ihm der sogenannte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) vom Amtsgericht zugestellt wurde. In einigen Fällen wird bereits zuvor ein vorläufiges Zahlungsverbot erlassen.
Was darf nicht gepfändet werden ZPO
Daher sieht das Gesetz verschiedene Gegenstände vor, die nicht gepfändet werden dürfen. Dazu gehören Gegenstände für den persönlichen Gebrauch und Haushalt, die einen einfachen Lebensstil ermöglichen. Beispielsweise sind das unter anderem Bekleidung, Möbel, Fernseher und Küchengeräte.
Was ist in der ZPO geregelt : Sie regelt die Einleitung, Durchführung und Beendigung bürgerlicher Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten (§ 13 GVG). Das sind die Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof (§ 12 GVG).
Damit der Gläubiger nach der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom Drittschuldner die Informationen erhält, inwieweit seine Pfändung erfolgreich war und welche Voraussetzungen zur Einziehung ggf. erforderlich sind, sieht § 840 ZPO eine Auskunftspflicht des Drittschuldners vor.
Eine Drittschuldnererklärung ist eine Auskunft über die offenen Forderungen von Dritten gegenüber dem Schuldner. Ein Gläubiger kann im Zuge der Zwangsvollstreckung anstelle einer gewöhnlichen Vollstreckung das Vermögen des Schuldners im Wert dessen Forderungen oder andere Vermögenswerte gegenüber Dritten vollstrecken.
Wann ist eine Forderung Unpfändbar
1 ZPO ist eine Forderung grundsätzlich nicht pfändbar, wenn sie nicht übertragbar ist. Diese Norm ist das Gegenstück zu § 400 BGB, der bestimmt, dass eine Forderung, die nicht pfändbar ist, auch nicht übertragbar ist.Unpfändbare Forderungen / Rechte sind laut ZPO beispielsweise:
- Arbeitseinkommen, Arbeitsentgelte und Versorgungsrenten unterliegen einer teilweisen Unpfändbarkeit (§ 850 ZPO)
- Bankguthaben; auf Antrag und Nachweis spezieller Kriterien nach § 850I ZPO.
- nicht abtretbare Forderungen (§ 851 ZPO)
Bei der Lohnpfändung gilt „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Sollten also mehrere Gläubiger bei Ihnen anklopfen, müssen Sie zuerst an denjenigen zahlen, dessen Kontopfändung Sie zuerst erhalten haben. Erst wenn dessen Forderung vollständig mit Zinsen und Vollstreckungskosten bezahlt ist, zahlen Sie an den Nächsten.
Unpfändbare Forderungen / Rechte sind laut ZPO beispielsweise:
- Arbeitseinkommen, Arbeitsentgelte und Versorgungsrenten unterliegen einer teilweisen Unpfändbarkeit (§ 850 ZPO)
- Bankguthaben; auf Antrag und Nachweis spezieller Kriterien nach § 850I ZPO.
- nicht abtretbare Forderungen (§ 851 ZPO)
Welche Zahlungen dürfen nicht gepfändet werden : Bestimmte Einkommensbestandteile sind der Pfändung nicht oder nur bedingt unterworfen. Dazu zählen zum Beispiel Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Erziehungsgelder sowie unterschiedliche Formen von Renten und Unterstützungsleistungen (§§ 850a, 850b ZPO).
Wann ist die ZPO anwendbar : Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet die ZPO nur dort direkte Anwendung, wo das Bundesrecht selbst eine gerichtliche Behörde vorschreibt. Soweit der Kanton die zuständige Behörde bezeichnet, regelt er auch das Verfahrensrecht; erklärt er die ZPO als anwendbar, stellt diese kantonales Recht dar (E. 2).
Wann greift die ZPO
Wenn der Beklagte zur Hauptsache mündlich verhandelt, ohne diese Unzuständigkeit zu rügen, greift § 39 ZPO und das Gericht ist zuständig. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass vor dem Verhandlungsbeginn eine Belehrung gem. § 504 ZPO über die Folgen der Verhandlung ohne Rüge stattgefunden hat.
Eine Einsicht in das Schuldnerverzeichnis ist jeder Person gestattet, die ein berechtigtes Interesse darlegen kann.Ein Drittschuldner muss diese abgeben, wenn ihm ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wurde und der Gläubiger dies ausdrücklich verlangt. Der Drittschuldner muss hier unter anderem Auskunft darüber geben, ob eine die betreffende Forderung als begründet anerkennt und entsprechende Zahlungen leisten wird.
Was tun wenn Drittschuldner Forderung nicht anerkennt : Wenn sich der Drittschuldner weigert, die gepfändete Forderung an den Gläubiger zu zahlen, kann der Gläubiger nicht einfach eine Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher betreiben. Der Gläubiger muss gegenüber dem Drittschuldner eine Einziehungsklage bzw. eine Drittschuldnerklage anstrengen.