Antwort Wer muss eine Bilanz veröffentlichen? Weitere Antworten – Wer ist verpflichtet einen Jahresabschluss zu veröffentlichen
Laut § 325 HGB ist jede Kapitalgesellschaft, also jede UG, AG und GmbH, Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft, bei denen keine natürliche Person haftet, dazu verpflichtet, den Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.Große und mittelgroße Unternehmen sowie jede Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) müssen Ihren Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Fristen offenlegen.Eine Kleinstkapitalgesellschaft mit weniger als 700.000€ Umsatzerlös und weniger als 350.000€ Bilanzsumme muss ihre Zahlen beispielsweise gar nicht veröffentlichen, sondern nur im Unternehmensregister hinterlegen.
Was passiert wenn man seine Bilanz nicht veröffentlicht : Dies geschieht unter Androhung eines Ordnungsgelds, das sich auf mindestens 2.500 Euro beläuft und grundsätzlich bis zu 25.000 Euro betragen kann.
Wer hat keine Offenlegungspflicht
Die klassische Personengesellschaften (KG, OHG) und Einzelunternehmer unterliegen nicht der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB.
Welche Unternehmen müssen eine Bilanz erstellen aber nicht veröffentlichen : Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG unterliegen der Bilanzierungspflicht, müssen ihre Bilanz aber nicht im Bundesanzeiger veröffentlichen. Beschränkt haftende Gesellschaftsformen wie GmbH, GmbH & Co. KG und Limited sind zur Erstellung einer Bilanz und zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger verpflichtet.
Die Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag betragen über 12.000.000 Euro, doch nicht mehr als maximal 40.000.000 Euro. Es werden im Jahresdurchschnitt über 50 Arbeitnehmer, doch nicht mehr als maximal 250 Arbeitnehmer beschäftigt.
die Bilanzsumme einer auf den Abschlussstichtag aufgestellten Jahresbilanz übersteigt 65 Mio. Euro. die Umsatzerlöse des Unternehmens in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag übersteigen 130 Mio. Euro.
Wer ist zur Offenlegung verpflichtet
Nach dem Publizitätsgesetz ( PublG ) zur Offenlegung verpflichtete Unternehmen, die gemäß § 1 PublG in drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der drei nachfolgenden Merkmale erfüllen: Bilanzsumme über 65 Millionen Euro, Umsatzerlöse über 130 Millionen Euro, durchschnittlich über 5.000 Beschäftigte.Unternehmer mit Kleingewerbe oder vollhaftende Kaufleute sind zur Bilanzführung verpflichtet, sofern ihr jährlicher Umsatz über 600.000 Euro oder der Gewinn über 60.000 Euro liegt.Als Unternehmerin oder Unternehmer bist du verpflichtet, auf deinen Gewinn Steuern zu zahlen. Damit der Fiskus erfährt, wie viel du verdient hast, musst du für dein Unternehmen eine Steuerbilanz erstellen.
Als Einzelunternehmer*in bist du bilanzierungspflichtig, wenn dein jährlicher Umsatz über 800.000 EUR oder dein Jahresgewinn über 80.000 EUR liegt. Die genauen Vorgaben richten sich in erster Linie nach den Steuergesetzen.
Ist Steuerbilanz Pflicht : Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im Entwurf eines Schreibens zur Maßgeblichkeit vom 12. Oktober 2009 (BMF-Entwurf) in Teilziffer 1 zudem bestätigt: Es besteht keine Verpflichtung zur Aufstellung einer Steuerbilanz.
Welche Unternehmen müssen nicht bilanzieren : Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Journalisten oder Unternehmensberater unterliegen generell nicht der Bilanzierungspflicht. Sie müssen keine Bilanz erstellen, müssen aber zur Gewinnermittlung im Rahmen der Steuererklärung eine Einnahmen-Überschussrechnung beim Finanzamt vorlegen.
Wann bin ich zur Bilanzierung verpflichtet
Einzelkaufleute. Unternehmer mit Kleingewerbe oder vollhaftende Kaufleute sind zur Bilanzführung verpflichtet, sofern ihr jährlicher Umsatz über 600.000 Euro oder der Gewinn über 60.000 Euro liegt.