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Welche Arten von Besitz gibt es?
Es gibt den unmittelbaren Besitz (§§ 854, 855 BGB), den mittelbaren Besitz (§ 868 BGB), den Allein- bzw. Mitbesitz (§ 866 BGB) und den Teilbesitz (§ 865 BGB).Der Besitz ist die tatsächliche Gewalt einer Person über eine Sache. Ein Besitzer ist also zum Beispiel ein Mieter, ein Finder oder auch ein Dieb, da Sie jeweils die Sache „beherrschen“.Eigentum erlangt man in der Regel mit dem Kauf und der Übergabe einer Sache. Besitz beschreibt die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache. Unmittelbarer Besitz ist der direkte Besitz über eine Sache. Mittelbarer Besitz ist der indirekte Besitz über eine Sache.

Was versteht man unter Besitz : Ersitzung (lat. usucapio) ist ein Begriff aus dem Sachenrecht und bedeutet den Erwerb des Eigentums an einer Sache nach einer bestimmten Besitzzeit. Zusätzlich muss der Erwerber sich während der Besitzzeit für den Eigentümer gehalten und die Sache wie seine eigene behandelt haben.

Was ist der Unterschied Besitz und Eigentum

Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache. Oft hat der Eigentümer seine Sache selbst. Dann ist er zugleich Besitzer. Er kann aber auch die Sache tatsächlich weggeben und das Eigentum behalten.

Wann spricht man von Besitz : Besitz ist die willentliche, tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache („Sachherrschaft“). In Abgrenzung zum Eigentum meint der Besitz im juristischen Sinne die tatsächliche Innehabung einer Sache, während das Eigentum ein Recht an einer Sache begründet.

Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache. Oft hat der Eigentümer seine Sache selbst. Dann ist er zugleich Besitzer. Er kann aber auch die Sache tatsächlich weggeben und das Eigentum behalten.

Definition: Unmittelbarer Besitzer

Unmittelbarer Besitzer i.S.v. § 854 ist, wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt. Für den Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft kennzeichnend.

Wann mittelbarer Besitz

Besitzt jemand eine Sache als Nießbraucher, Pfandgläubiger, Pächter, Mieter, Verwahrer oder in einem ähnlichen Verhältnis, vermöge dessen er einem anderen gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist, so ist auch der andere Besitzer (mittelbarer Besitz).Das Wichtigste in Kürze. Besitz bedeutet, dass eine Person über eine Sache verfügen und diese nutzen darf. Das Eigentum bezieht sich auf die rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache, beispielsweise deren Verkauf.Das Recht zum Besitz (auch Besitzrecht oder RZB) bezeichnet in der Rechtswissenschaft das Recht, eine Sache zu besitzen. Relevanz haben die Besitzrechte insbesondere im Rahmen des Eigentumsherausgabeanspruchs. Dieser ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer einer Sache dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist.

Beispiele: Der Vermieter und der Hinterleger sind mittelbare Besitzer. Der Mieter und der Verwahrer sind Besitzmittler und (meistens) unmittelbare Besitzer. Sie vermitteln dem mittelbaren Besitzer aufgrund eines Besitzmittlungsverhältnisses den Besitz.